Instagram: Screenshots machen erlaubt?
Wenn du bei Instagram einen Screenshot anfertigst, wird der Urheber des Bildes mitunter darüber informiert.
Wenn du bei Instagram einen Screenshot anfertigst, wird der Urheber des Bildes mitunter darüber informiert.
Instagram versorgt uns tagtäglich mit massenhaft hübschen Bildern – und wer hat davon noch keinen Screenshot angefertigt? Aber ist das eigentlich in Ordnung? Die Rechte an den Fotos gehören schließlich nicht dir. Außerdem gut zu wissen: In manchen Fällen bekommt der Urheber der abfotografierten Bilder sogar eine Benachrichtigung.
Wir haben die wichtigsten Infos rund um Instagram und Screenshots zusammengetragen.
Wenn du einen besonders gelungenen Schnappschuss teilen willst oder den neuesten Post deines Lieblingscafés, dann ist es dir vermutlich egal, wenn der Urheber davon weiß. Doch manchmal möchtest du einen Instagram-Screenshot vielleicht auch unbemerkt anfertigen. (Natürlich nicht, um über ein Foto zu lästern – niemals!)
Du kannst beruhigt sein: In den allermeisten Fällen bekommt niemand mit, wenn du von einem Bild bei Instagram einen Screenshot anfertigst. Lediglich bei Direct Messages ist das anders.
Diese Direktnachrichten kannst du mit einzelnen Freunden oder Gruppen teilen – sie sind somit nicht für die gesamte Instagram-Welt öffentlich zugänglich. Eine weitere Besonderheit dieser Direct Messages: Der Empfänger kann sie nur einmal ansehen, danach zerstören sie sich selbst. Ähnliches Prinzip also wie bei Snapchat.
Da der Urheber solch eines vergänglichen Fotos es mitunter bevorzugt, wenn es auch vergänglich bleibt, hat Instagram hier ein Benachrichtigungssystem integriert. Im privaten Chatverlauf erscheint dann neben einem abfotografierten Bild ein kleines Kreissymbol. Dies kannst du auch nirgendwo deaktivieren.
Klar, geht das – mit einer Bildschirmaufnahme. iPhone-Nutzer sind hier klar im Vorteil – iOS hat diese Funktion schon seit längerem integriert. Auch neuere Samsung-Geräte benötigen dafür keine Extra-Programme. Für die meisten Android-Smartphones musst du jedoch eine eigene App dafür herunterladen.
Überleg dir jedoch – wie grundsätzlich bei jeder App –, ob das notwendig ist und ob du einem Programm erlauben möchtest, alles auf deinem Bildschirm mitzufilmen. In jedem Fall bekommt derjenige, dessen Insta-Story du abfilmst, davon nichts mit. Egal, ob du einen Screenshot oder ein Video von Instagram-Storys machst: Es werden keinerlei Benachrichtigungen darüber versendet.
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Grundsätzlich greift bei jedem Bild das Urheberrecht: Derjenige, der ein Bild angefertigt hat, hat auch sämtliche Rechte daran. Bei sozialen Medien ist es ein bisschen komplizierter. Ein Blick in die AGBs (die zugegeben nicht sehr spannend zu lesen sind) gibt Aufschluss darüber, womit man sich einverstanden erklärt, wenn man Fotos zum Beispiel bei Instagram hochlädt.
Tatsächlich gibt jeder, der bei Instagram etwas postet, viele Rechte an seinen Bildern ab. Außerdem ist es nun einmal gängige Praxis, dass Nutzer von Instagram, Facebook und Co. ständig die dort veröffentlichten Inhalte mit anderen teilen.
Grundsätzlich ist es also in Ordnung, wenn du bei Instagram Screenshots anfertigst und diese an deine Freunde schickst. Was du jedoch nicht machen darfst: Die Bilder von anderen Personen als deine eigenen ausgeben.
Wenn du es genauer wissen willst, kannst du dich hier zu Bildrechten in sozialen Netzwerken informieren. Denn das Urheberrecht ist keineswegs das einzige Recht, das dort eine Rolle spielt.
Wenn du von Direct Messages bei Instagram Screenshots machst, erhält derjenige, dessen Bild du abfotografiert hast, eine Benachrichtigung.
Bei allen öffentlichen Posts und Instagram-Storys gibt es kein Benachrichtigungssystem.
Fremde Bilder solltest du nie als deine eigenen ausgeben – teilen und weiterleiten von Fotos aus sozialen Netzwerken ist aber in Ordnung.