GEZ fürs Handy: Kommt der Beitrag doch?
Über den Rundfunkbeitrag wird schon ewig gestritten. Welche Regeln gelten aktuell – und gibt es die GEZ fürs Handy wirklich?
Über den Rundfunkbeitrag wird schon ewig gestritten. Welche Regeln gelten aktuell – und gibt es die GEZ fürs Handy wirklich?
Es gibt Themen, über die macht man lieber keine Scherze. Der Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist eins von ihnen. Er gehört zu den leidenschaftlich diskutierten Streitthemen in Deutschland und hat es sogar bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht geschafft. Darum verwundert es kaum, dass es für Aufruhr sorgt, wenn irgendwo von der GEZ fürs Handy die Rede ist. Tatsächlich ist es gar nicht so lange her, dass es die Beitragsgebühr fürs Handy wirklich gab.
Über den Rundfunkbeitrag werden in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert. Umgangssprachlich wird die Abgabe als GEZ-Gebühr bezeichnet, benannt nach der Einrichtung, die vormals für die Erhebung zuständig war: die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland.
Seit 2013 kümmert sich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice um den Einzug des Rundfunkbeitrags. Der Begriff GEZ aber ist geblieben – und ist für Gegner des Rundfunkbeitrags nach wie vor ein Reizwort. Bis Ende 2012 war grundsätzlich jeder, der im Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts war, verpflichtet, die Gebühr zu bezahlen. Selbstständige und Unternehmen mussten für jedes Gerät bezahlen, Privathaushalte waren in der Regel von einer Abgabe für Zweitgeräte befreit.
Zunächst fiel die GEZ-Gebühr für Radio- und Fernsehgeräte an, später auch für internetfähige Computer und Handys, denn auch damit können öffentlich-rechtliche Radio- oder TV-Sendungen empfangen werden. Die ab 2007 fällige Rundfunkgebühr für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ wurde von vielen als Abzocke der Rundfunkanstalten empfunden. Immerhin betrug die GEZ für internetfähige Handys 17,98 Euro im Monat.
Bezahlen sollte sie jeder, der nicht schon die GEZ-Gebühr für Radio- oder TV-Geräte entrichtete. Dabei war es unerheblich, ob man mit den internetfähigen Geräten wirklich ins Internet ging: Erhoben wurde die GEZ für Handy oder PC allein dafür, dass die technischen Voraussetzungen gegeben waren. Alle Proteste nützten nichts: Der Bundesgerichtshof urteilte, die Gebühr sei gerechtfertigt.
Im Januar 2013 änderten sich die Bestimmungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend. Der Rundfunkbeitrag wurde auf 17,50 Euro pro Monat festgelegt, also 210 Euro im Jahr. Die wichtigste Änderung allerdings war, dass die Abgabe nach der neuen Regelung nicht mehr je Empfangsgerät fällig wurde, sondern je Haushalt: Ade, GEZ fürs Handy! Die Bestimmungen vom Januar 2013 sind bis heute gültig.
Hauptziel der Reform war die Vereinfachung der vorherigen Regelung, die sich nur schwer auf die neue Medienwelt anwenden ließ: Technische Innovationen verwischen immer mehr die Grenzen zwischen Fernsehen, Radio, PC und Telefonverbindung. Außerdem gibt es kaum einen Haushalt, in dem gar kein Empfangsgerät vorhanden ist.
Für 90 Prozent der privaten Haushalte änderte sich mit der Reform kaum etwas. Wer allerdings früher gar kein Gerät oder nur ein Radio angemeldet hatte, bezahlt jetzt mehr. Dagegen profitieren Haushalte mit mehreren Personen von dem neuen „Haushaltsbeitrag“.
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, sich von der Abgabe befreien zu lassen oder einen geminderten Beitrag zu bezahlen. Je niedriger das Einkommen, desto höher die Chance, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Einen Antrag stellen sollten in jedem Fall:
Empfänger von Arbeitslosengeld II
Empfänger von Sozialgeld
Empfänger von Pflegehilfe
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Empfänger von Altenhilfe
Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsbildungsbeihilfe beziehen
Eine Sonderregelung gibt es ebenfalls für Menschen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber deren Einkommen die Bedarfsgrenze nur knapp übersteigt. Eine weitere gute Nachricht für Privathaushalte: Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwar den Rundfunkbeitrag für gerechtfertigt, nicht aber die Erhebung von Beiträgen für die Zweitwohnung.
Durch die neue Haushaltsregelung muss niemand mehr die Einführung einer GEZ fürs Handy befürchten. Reformanstrengungen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beziehen sich eher auf Einsparungen bei Personal und Technik, Verzicht auf Werbeblöcke sowie die Fokussierung auf informelle und erklärende Inhalte. Trotzdem geht man bei den öffentlich-rechtlichen Sendern davon aus, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab 2021 fällig wird – ohne sie könne man die Qualität des Programms nicht aufrechterhalten. Es wird davon ausgegangen, dass der monatliche Beitrag sich um mindestens zwei Euro erhöhen wird.