Prepaid: Anti-Terror-Gesetz für mehr Sicherheit
Wer eine Prepaid-Karte kaufen will, muss seinen Ausweis vorlegen. Das Anti-Terror-Gesetz soll für mehr Sicherheit sorgen.
Wer eine Prepaid-Karte kaufen will, muss seinen Ausweis vorlegen. Das Anti-Terror-Gesetz soll für mehr Sicherheit sorgen.
Was in TV-Serien noch funktioniert, ist bei deutschen Mobilfunk-Anbietern nicht mehr möglich: Eine Prepaid-Karte kann heute nur noch gegen Ausweis-Vorlage erworben werden. Mitte 2016 beschlossen Union und SPD das neue Anti-Terror-Gesetz mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten, damit die Anbieter ihre Prozesse dementsprechend umstellen können.
Der Hintergrund ist einfach erklärt: Nach den Anschlägen 2016 in Brüssel und Paris mussten Maßnahmen getroffen werden. Während Grüne, Linke und Datenschützer diese Reform als blinden Aktionismus verurteilten, verteidigten SPD und Union diesen Schritt als dringend notwendig für den Kampf gegen den Terrorismus.
Zwar mussten Mobilfunk-Unternehmen auch im Vorfeld schon Namen und Anschrift des Käufers erheben, allerdings gab es Schlupflöcher und Prepaid-Telefone konnten unter falschem Namen erworben werden. Da liegt auch das Risiko, wie Polizei und Geheimdienst erklären. Denn durch die anonyme Nutzung sei eine Nachverfolgung nicht möglich.
Wie die Unternehmen damit in Zukunft umgehen werden, ist nicht komplett geklärt. Bei freenet wird es ein Web-Ident-System geben. Dort müssen sich die Kunden nach Erwerb einer SIMKarte registrieren. Man kann davon ausgehen, dass die Freischaltung der Karten ob der individuellen Prüfung bis zu 48 Stunden dauern kann
Wie es aussieht, wenn die Roaming-Gebühren ab Mitte 2017 wegfallen, muss geklärt werden. Es ist die Frage, ob es in den Sekundärmärkten nicht einfach möglich ist, sich eine Prepaidkarte zu organisieren. Dann wäre dieses neue Gesetz komplett ausgehebelt und da eine nachtägliche Prüfung nicht vorgesehen ist, sind bereits gekaufte Karten weiter anonym.
Ein weiterer Teil des Anti-Terror-Gesetzes ist der mögliche Datenaustausch zwischen den Behörden verschiedener Länder und die Erfassung von jugendlichen Terrorverdächtigen ab 14 Jahren. Bei dem Datenaustausch geht es insbesondere um Nachbarstaaten und anderen EU-Ländern – im „besonderen Sicherheitsinteresse“ seien Ausnahmen aber möglich.